AllgemeineGeschäftsbedingungen für Unternehmensberatung, Feedback-Gespräche, Mentoring, ID37® Profiling, Senf-Verkauf, Seminare, Workshops etc. (AGB)

(Stand: 08.03.2023)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen aus Darstellungsgründen das generische Maskulinum, also die geschlechtsneutrale Verwendung maskuliner Substantive oder Pronomen, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.


§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Feedback-Gesprächen im Sinne der Unternehmensberatung, Vorträgen mit oder ohne Podiumsdiskussionen, Mentorings, sowie Bildungsmaßnahmen (z.B. Kurse, Semina-re, Workshops, Trainings).
(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern = Endkunden (B2C) als auch gegenüber Unternehmern (B2B), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


§ 2 Angebot, Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über ein Feedback-Gespräch bzw. – Prozessbegleitung oder ein Mentoring wird über unsere Homepage bzw. per Email oder Evenoo geschlossen. Der Vertragsabschluss wird durch unsere Bestätigungsemail dokumentiert.

(2) Der Vertrag über eine Unternehmensberatung kommt durch die Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber zustande.

(3) Der Vertrag über eine Bildungsmaßnahme kommt aufgrund schriftlicher Anmel-dung für eine Bildungsmaßnahme (z.B. Workshop) über unsere Homepage (www.monikadeinhart33.com“ oder www.evenoo.de) und die Bestätigung per E-Mail durch uns zustande.

(4) Anmeldungen für die jeweilige Bildungsmaßnahme werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.


§ 3 Leistungsumfang

(1) Die Leistungsbeschreibungen für das Feedback-Gespräch, das Mentoring, die Unternehmensberatung werden individuell vereinbart und bzw. die jeweilige Bildungsmaßnahme (z. B. Workshops) sowie für sind auf einer unserer Homepage („www.monikadeinhart33.com “) dargestellt. Die Leistungsbeschreibungen enthalten auch die jeweiligen Termine, Leistungsorte und Kursentgelte für die jeweilige Leistung.
(2) Bei mehrtägigen Bildungsmaßnahmen ist der Teilnehmer sowohl für die Organisation der An- und Abreise zum Leistungsort, als auch für die Übernachtung und die Verpflegung selbst verantwortlich. Eine Ausnahme gilt für die Verpflegung während der Bildungsmaßnahme (z.B. Pausenkaffee, Snacks, Mittagessen), sofern diese in der Kursgebühr enthalten ist.
(3) Mentorings und online Feedback-Gespräche werden grundsätzlich online per MS Teams/Zoom oder in Präsenz beim Auftraggeber durchgeführt. In diesem Fall fallen noch Fahrt- und Übernachtungskosten an, die separat in Rechnung gestellt werden.
(4) Der Umfang der Unternehmensberatung ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.


§ 4 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1) Mentorings und Feedback-Gespräche werden dem Auftraggeber vor deren Beginn bzw. Durchführung in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Höhe der Vergütung für eine Unternehmensberatung geht aus dem jeweiligen Angebot hervor.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Entgelt für eine Bildungsmaßnahme (z. B. Seminar) vor deren Beginn zu bezahlen. Bei einer Buchung über unsere Homepage erfolgt die Abrechnung über Digistore24 oder Eveeno mit Hilfe der angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. PayPal, SEPA-Mandat). Im Falle fehlender Deckung des Kontos des Teilnehmers gehen eventuell entstehende Gebühren zu Lasten des Teilnehmers. Bei Bildungsmaßnahmen über mehrere Lehrgangsabschnitte (z. B. Halbjahre/Semester) ist pro Lehrgangsabschnitt das Kursentgelt im Voraus zu bezahlen.
(4) Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig bzw. sofort zu bezahlen. Eine Ausnahme gilt dann, sofern in der Auftragserteilung keine andere Regelung vereinbart wurde.
Der Teilnehmer einer Bildungsveranstaltung kommt spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher nach § 13 BGB ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3 Euro Auslagen verlangen.


§ 5 Vertragsdauer (Bildungsveranstaltungen), Kündigung

(1) Die Kündigung eines Unternehmensberatungs-, Mentorings-, eines Feedback-Gespräches ist nur aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) möglich. Die jeweilige Vertragsdauer ergibt sich aus dem zu Grunde liegenden Angebot.
(2) Die Vertragsdauer für eine Bildungsveranstaltung ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Bildungsvertrag, bei Kursen über mehrere Lehrgangsabschnitte (z. B. Halbjahre/Semester) mit Ablauf des letzten Semesters.
(3) Die Kündigung der Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ist während der Vertragsdauer nur aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) möglich.


§ 6 Widerruf und Informationspflichten

(1) Wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes nach § 312 c BGB abgeschlossen, steht dem Teilnehmer/Auftraggeber ein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs 1. iVm § 355 BGB zu.
(2) Die Widerrufsbelehrung sowie das -formular sind nachfolgend abgedruckt.
(3) Auf unsere Informationspflichten nach § 312 d BGB, Art. 246 a EGBGB weisen wir ausdrücklich hin. Diese erfüllen wir durch Übermittlung der nachfolgenden Widerrufsbelehrung, vgl. Art 246 Abs. 1 S. 2 EGBGB.


§ 7 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden nach § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Rücktritt bei Feedback-Gesprächen, Mentorings und Bildungsveranstaltungen

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn
• das Mentoring bzw. die Unternehmensberatung aus von uns nicht zu vertretenden Umständen (z.B. Erkrankung des Dozenten) abgesagt werden muss.
• für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen,
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnehmerentgelte vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.


§ 9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer oder Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform nach § 126 b BGB.


§ 10 Datenschutz

Der Auftraggeber/Mandant ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten durch uns verarbeitet werden und ggf. an Dritte weitergeleitet werden, soweit es das jeweilige Auftragsverhältnis erfordert. Eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu Grunde gelegt wird, ist auf unserer Homepage hinterlegt.


§ 11 Abwehrklausel

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers /Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung (z.B. Feedback) von ihm vorbehaltlos erbringen.


§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt und wirksam ist.


§ 13 Erfüllungsort, Rechtsfall, Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Rheinauer Kirchweg 15 in 76437 Rastatt. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus den Sonderregelungen des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.